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Ab der Hälfte des 2. Ausbildungsjahrs darfst du gemeinsam mit einer examinierten Pflegefachperson Nachtdienste in den verschiedenen Bereichen durchführen. Du musst mindestens 80 Stunden und darfst höchstens 120 Stunden Nachtdienstarbeit leisten und musst zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sein.