Pflege 2026 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

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Der Jahreswechsel bringt in der Bundesrepublik einiges an Änderungen in Gesundheit und Pflege mit sich. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken äußert sich laut dem Bundesministerium für Gesundheit diesbezüglich insofern, dass die Herausforderungen für die Aufstellung unseres Gesundheitssystems seit Amtsantritt kaum größer sein könnten. Gleichzeitig verweist sie dabei auf die Chancen, welche durch neu geschaffene Strukturen in Bezug auf eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung zukünftig erschaffen werden können. Im Folgenden hierzu die wichtigsten konkreten Änderungen für die Profession Pflege.

Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen

Die Befugniserweiterung zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung für ausgebildete Pflegefachpersonen dehnt sich weiter aus. Um welche ehemals ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten es sich hierbei genau handelt, wird jeweils von der Selbstverwaltung in Verträgen festgehalten. Diese hat ab dem 1. Januar 2026

das gesetzlich festgehaltene Recht, Vertragsverhandlungen diesbezüglich durchzuführen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Themen wie Wundversorgung, Dekubitusbehandlungen und die Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus.

Des Weiteren steht fest, dass Organisationen der Pflegeberufe zukünftig einen größeren Einfluss auf Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich haben sollen. Um dies zu verankern, wird die Beteiligung solcher Organisationen einheitlich gesetzlich geregelt

(§ 118a SGB XI-E).

Vorbereitung auf die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung

Was die Pflegeausbildung angeht, so soll zum 1. Januar 2027 die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung starten. Doch schon vor Beginn der Ausbildung müssen hierzu bestimmte Regelungen in Kraft treten sowie Vorbereitungen getroffen werden. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der Sicherung der Finanzierung, wozu bereits Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Weiterhin gilt es 2026 Rahmenlehrpläne sowie Rahmenausbildungspläne hierzu zu erarbeiten.

Bürokratieabbau

Um Pflegende zukünftig in Bezug auf Dokumentationspflicht und weiteren bürokratischen Tätigkeiten zu entlasten, soll nun gesetzlich der Umfang der Pflegedokumentation auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Für eine einheitliche Regelung des Bürokratieabbaus gilt es entsprechende Gesetze zu verankern.

Eine Erleichterung in der Pflegetätigkeit ist ebenso im Bereich von Qualitätsprüfungen zu erwarten. Pflegekräften, welche in solche Prozesse eingebunden sind, soll es zukünftig ermöglicht werden, den Ablauf angenehmer für alle Beteiligten durchführen zu können, indem die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) früher angekündigt werden.

Speziell für die ambulante Pflege tritt folgende arbeitserleichternde Maßnahme in Kraft: Ambulante Pflegedienste, wie auch teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die in ihren Qualitätsprüfungen ein sehr gutes Ergebnis erzielen, müssen, anstatt wie bislang nach einem Jahr, erst nach zwei Jahren mit einer neuen Prüfung rechnen.

Präventionsberatung durch Pflegefachpersonen in der häuslichen Pflege

Eine Präventionsberatung für zu pflegende Menschen, welche im Rahmen einer häuslichen Pflege von An-/Zugehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, soll zukünftig den Zugang zu Präventionsleistungen erleichtern werden. Hierfür werden verstärkt Pflegefachpersonen geschult und eingesetzt, um zielgenaue Beratungen vornehmen und konkrete Maßnahmen empfehlen zu können.

Um nicht nur eine zielführende Beratung zu gewährleisten, sondern auch die nachfolgenden Schritte für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, werden nicht nur in Bezug auf die ambulante Pflege, sondern auch allgemein Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.

Insgesamt zeichnet sich eine Struktur für das neue Jahr ab, welche darauf abzielt bisherige Verfahren für Pflegende sowie für Pflegeempfänger und deren Zu- und Angehörigen zu vereinfachen. Womöglich wirkt sich ein nicht erst seit gestern bestehender Pflegenotstand aktuell auf die Regierung insofern aus, dass die Arbeit für Pflegefachpersonen nicht nur erträglicher, sondern schlichtweg machbar werden muss. Denn, so wichtig es auch sein mag, eine Imageaufwertung und höhere Gagen ersetzen nun einmal nicht die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Pflegefachpersonen haben dies bereits erkannt und kehren einem der wichtigsten Berufe für unsere Gesellschaft aus Eigenschutz den Rücken. Hoffen wir alle gemeinsam auf ein neues Jahr, in dem eine neue Regierung Worten Taten folgen lässt und diese schwere Problematik endlich ernst nimmt!

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-2026-in-gesundheit-und-pflege.html

Sarah Micucci

Gesundheits- und Krankenpflegerin  

Pflegepädagogin (B.A.)

Autorin / Redakteurin für Pflegefachliteratur


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